ACHTUNG!
Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Situation gilt laut COVID-19-NotMV ein generelles Besuchsverbot in den Einrichtungen der AUVA.
Ausnahmen wie in der Verordnung des Gesundheitsministeriums festgehalten.
Besucherregelung für AUVA-Unfallkrankenhäuser und AUVA-Rehabilitationszentren
Sie unterstützen damit die Eindämmung des Coronavirus.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Besuchszeiten
Montag bis Freitag:
15:00 bis 19:00 Uhr
(15:00 Uhr, sofern die Patientin bzw. der Patient die Therapie bereits beendet hat - ansonsten ab Therapieende)
Samstag, Sonn- und Feiertag:
10:00 bis 18:00 Uhr