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Begutachtungen

Begutachtungen werden durchgeführt, wenn der AUVA der Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit bei einer bzw. einem Versicherten gemeldet wurde.

Durch umfassende Untersuchungen wird geprüft, ob ein Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung der oder des Untersuchten nachweisbar ist. Dies betrifft z. B. Bäckerinnen und Bäcker, Tischlerinnen und Tischler sowie Friseurinnen und Friseure mit Asthma, Steinbrucharbeiter und Mineure mit Staublungenkrankheiten und ehemals Asbestexponierte mit asbestbedingten Lungen- und Rippenfellerkrankungen. 

Vorgehensweise

  • Bei Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit (oder zur Überprüfung des Gesundheitszustandes bei anerkannter Berufskrankheit) ist eine ärztliche Untersuchung in der Abteilung für Berufskrankheiten erforderlich.
  • Es wird darum gebeten, Einberufungsschreiben und Merkzettel (insbesondere im Hinblick auf das Absetzen von Medikamenten) genau durchzulesen, zu befolgen und zum vorgesehenen Untersuchungszeitpunkt pünktlich zur Aufnahme zu kommen.
  • Unsere Patientinnen und Patienten benötigen ein Personaldokument.
  • Bei notwendiger Terminverschiebung bitten wir, dies uns in jedem Fall so rasch wie möglich mitzuteilen. Dabei ist zu bedenken, dass sich eventuelle Leistungen seitens der AUVA durch das Nichteinhalten von Terminen ebenfalls verzögern können.
  • Alle wesentlichen Befunde, insbesondere auch Röntgenbilder oder CDs von Röntgenuntersuchungen sind mitzubringen, falls diese nicht schon bei der AUVA vorgelegt oder abgegeben wurden.